Haushalt 2021
Gemeinderatssitzung am 08.12.2020
Winsen (Aller), den 08.12.2020
Rede zum Haushalt 2021 in der Gemeinderatssitzung am 08.12.2020 in Winsen (Aller)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
unserer Kämmerin Frau Schumann und ihrem Team ist es wiederum gelungen, uns allen ein detailliertes Zahlenwerk zu präsentieren, das an Klarheit und Aussagekraft wohl nicht besser hätte sein können.
Die UWG-Fraktion möchte die heutige Gelegenheit dazu nutzen, dem ganzen Team dafür herzlich zu danken!
Uns liegt heute ein Haushalt zur Abstimmung vor, dessen Zahlen vor allen Dingen in der Planung der Einnahmen für die Jahre 2021 und folgende angesichts der Corona-Pandemie große Unwägbarkeiten beinhaltet.
Ein Haushalt und der zugehörige Investitionsplan spiegeln die Entscheidungen wieder, die wir alle als Ratsmitglieder treffen.
Ihre Umsetzung in die Tat können wir alle mitverfolgen.
So freuen wir uns zum Beispiel über weitere fertiggestellte, von Grund auf sanierte Straßen, die mit der von der UWG initiierten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und der dafür ab 2018 vorgenommenen Grundsteuer-B-Erhöhung eigentümerfreundlich finanziert werden konnten.
Wir freuen uns auch über die tolle Dreifeldsporthalle und über die Bezugsfertigkeit des Gewerbegebiets „Taube Bünte“.
Der Haushalt 2021, über den wir heute zu befinden haben, weist im ordentlichen Ergebnis einen Verlust von rund 1,5 Millionen Euro und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss von ca. 2,0 Millionen Euro aus, der jedoch sozusagen eine Eintagsfliege ist, da er aus nicht wiederkehrenden Grundstücksverkäufen herrührt. Als positiver Saldo steht eine halbe Million Euro zu Buche.
Betrachtet man nur die Ergebnislage der Gemeinde, möchte man meinen, wir könnten ruhig schlafen. Denn wir ruhen Ende 2020 auf einem gepolsterten Kopfkissen, sprich einer Überschuss- Rücklage in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro, die um den Überschuss in 2021 um weitere 500.000 Euro auf 4,7 Millionen Euro ansteigen wird.
Aber ruhiges Schlafen ist in Winsen beileibe nicht angesagt! Warum?
Gemäß unserer Kämmerin ist bis 2024 nicht davon auszugehen, dass ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann. Die Überschuss-Rücklage wird nach und nach verbraucht werden.
Grundsätzlich bemängelt die UWG eine zunehmende Schieflage des Haushalts.
Die in den letzten Jahren positive Entwicklung der Erträge und der Überschüsse im Ergebnishaushalt verdecken, dass auch die Aufwendungen ungebremst weiter ansteigen.
Kritisch zu sehen sind besonders die Aufwendungen für Personal, die von 6,1 Millionen Euro im Jahr 2015 um 50 % auf rund 9,2 Millionen Euro im Jahr 2021 ansteigen. Diese Personalkosten sind bei drohenden Einnahme-Einbußen z.B. im Steuerbereich aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung nur sehr schwer wieder zu reduzieren, sodass hier große Gefahren in der Zukunft für die Gemeindefinanzen drohen.
Zudem steigt die Schuldenlast der Gemeinde weiter an. Unsere investiven Schulden klettern von 11,8 Millionen Euro Ende 2013 auf rund 20 Millionen Euro zum Ende 2020 mit weiter steigender Tendenz.
Dabei wollen wir weitere teure Investitionsaufgaben stemmen:
Summa Summarum mindestens 20 Millionen Euro.
Das bedeutet: Sparsamkeit auf rechtlich sicherem Boden muss unser oberstes Ziel sein.
Hinsichtlich dieser beiden Ziele möchten wir zum Schluss zwei Projekte betrachten:
Diesem Haushaltsansatz in Höhe von 3 Millionen Euro kann die UWG nicht zustimmen, weil die rechtliche Sicherheit für diese Ausgaben nicht gegeben ist. Eine 6-Zügigkeit einer Grundschule auf Dauer verstößt gegen geltendes Recht. Für die UWG ist es nicht nachvollziehbar, dass der Bürgermeister in dieser Frage rechtliche Bestimmungen nicht befolgen und „das aussitzen“ will.
Die UWG hat am 29. September 2020 den Antrag gestellt, dass die Verwaltung bis zu den diesjährigen Haushaltsberatungen einen Entwurf vorlegt, wie am jetzigen Standort der Grundschule durch einen Anbau eine zweite Grundschule nach geltendem Recht baulich, pädagogisch und organisatorisch für alle Grundschüler/innen realisiert werden kann. Dieser Antrag wurde damals vom Bürgermeister und der GfW-Gruppe kategorisch abgelehnt.
Es wäre nur zu schön, wenn wir heute eine solche Darstellung vorliegen hätten, denn wenn eine solche Lösung möglich wäre, dann wäre diese die einzig rechtlich sichere, kostenmäßig realisierbare Lösung für die Grundschulprobleme, der alle Fraktionen zustimmen könnten.
Anzumerken bleibt, dass der Bürgermeister klagt, dass für einen eventuell notwendigen Neubau einer zweiten Grundschule kein geeignetes Grundstück zur Verfügung steht. Dieses ist jedoch einzig dem Umstand geschuldet, dass die GfW-Gruppe mit dem Bürgermeister gegen die Stimmen der UWG und der CDU es abgelehnt haben, das Grundstück mit der alten Hauptschule vom Landkreis Celle für nur 1,2 Millionen Euro zu kaufen und stattdessen einen ALDI-Bau ermöglicht haben. Diese Standortalternative ist leider kurzsichtig und leichtfertig weggegeben worden.
Die UWG hat im Jahr 2018 gegen den Haushalt für 2019 gestimmt, weil ein neuer XXL-Kindergarten in Südwinsen mit Kosten von über 3 Millionen Euro realisiert werden sollte.
Die UWG hat in 2019 für den Haushalt 2020 gestimmt, weil wir notwendige Kindergarten- und Krippenplätze kostengünstig durch einen Anbau im Kindergarten Allerstraße und durch Baumaßnahmen am heutigen Standort Galgenberg schaffen wollten. Der XXL-Kindergarten in Südwinsen stand nicht mehr zur Debatte.
Da jetzt jedoch plötzlich wieder in Südwinsen XXL-mäßig gebaut werden soll, folgt die UWG ihrem Verhalten in 2018 und lehnt den Haushalt 2021 aus diesem Grund konsequenterweise wieder ab, weil 2 Millionen Euro an Investitions-Mehrkosten für Südwinsen im Vergleich zur Lösung Allerstr./Galgenberg nicht notwendig sind.
Eine sparsame Verwendung von Steuergeldern sieht anders aus.
Meine Damen und Herren,
ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Horst Arndt
Fraktionsvorsitzender Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen (Aller)
UWG unterstützt Einwohnerantrag zu Ortsräten
Winsen (Aller), den 29.11.2020
Pressemitteilung
UWG unterstützt Einwohnerantrag zu Ortsräten
Mit Befremden hat die (UWG) Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen (Aller) zur Kenntnis genommen, dass die Sprecherin der GFW-Gruppe (SPD, CDW, Grüne und FDP) nur die CDU zu einem Gespräch über einen Kompromiss zum Einwohnerantrag „Ortsräte“ eingeladen hat.
Fakt ist: es liegt ein Antrag von vielen Bürgern/innen vor und kein Antrag einer Fraktion.
Wenn überhaupt ein Kompromiss zum Ergebnis des Einwohnerantrags außerhalb von demokratisch gewählten Gremien hinter geschlossenen Türen beraten werden sollte, wäre es angemessen gewesen, die Antragsteller und alle Fraktionsvorsitzenden einzuladen. Allein mit dem Ausschluss der nicht eingeladenen Fraktionen werden 3.252 Wählerstimmen oder 17 % ausgeschlossen!
Die UWG tritt in der Angelegenheit Ortsräte für eine ganzheitliche Kooperation auf, damit dieses die gesamte Gemeinde betreffende Thema in einen breiten Konsens des Gemeinderates münden kann. Auch hier gilt „Vielfalt statt Einfalt“.
Für die UWG steht fest, dass wir die Antragsteller (Tim Schlosser, Carola Riekenberg und Klaus Schünemann) mit ihrem Einwohnerantrag weiterhin unterstützen. Das überwältigende Ergebnis der Unterschriftenaktion mit 1.301 Unterstützern/innen hat klar gezeigt, dass die Winser Bevölkerung den Ratsbeschluss der GFW-Gruppe, der zu einer massiven Verkleinerung der Ortsräte und zur Abschaffung des Ortsrats für den Kernort Winsen führt, nicht hinnehmen will.
Unbedingt zu berücksichtigen bleibt ebenso der Umstand, dass in den Ortsräten selbst eine Verkleinerung auf große mehrheitliche Ablehnung stieß.
Diese demokratisch legitimierten Voten der Ortsräte nicht ernst zu nehmen und die in den Ortsräten geleistete tolle Arbeit nicht mit Wertschätzung zu honorieren zeigte sich leider im Abstimmungsverhalten der GFW- Gemeinderatsmitglieder.
Wir fordern hiermit die Winser Gemeinderatsmitglieder auf, die Inhalte des Einwohnerantrags zu respektieren und sich diesem anzuschließen.
In der kommenden Gemeinderatssitzung am 08. Dezember 2020 können wir alle mit unserer Zustimmung zum Einwohnerantrag und zu einem zwischenzeitlich erfolgten Beschluss im zuständigen Ortsrat für eine Trennung der Ortsräte Thören und Bannetze zum Ausdruck bringen, dass wir den Bürgerwillen respektieren. Dafür sind wir alle gewählt worden. Nur so tragen wir zum allgemeinen und so wichtigen Demokratieverständnis bei.
Lassen Sie uns jetzt beweisen, dass in der Gemeinde Winsen (Aller) Demokratie und Mitbestimmung keine Fremdwörter sind und eine Zukunft haben.
Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen (Aller)
gez. Horst Arndt, 1. Vorsitzender
Was wird gefordert?
Entsprechend dem Einwohnerantrag fordern die Unterzeichner/innen, dass
Winsen (Aller) 15 Mitglieder
Meißendorf 11 Mitglieder
Südwinsen 9 Mitglieder
Walle 9 Mitglieder
Wolthausen/Stedden 9 Mitglieder
Thören 9 Mitglieder
Bannetze 5 Mitglieder
25. Sitzung des Rates der Gemeinde Winsen (Aller) - Zum Einwohnerantrag die Reduzierung der Ortsräte zu revidieren und ...
Winsen (Aller), den 17.11.2020
Am 08. Dezember 2020 um 19:00 Uhr findet die 25. Sitzung des Rates der Gemeinde Winsen (Aller) in der Wilfried-Hemme-Halle statt.
Anm.: Die zu dem Zeitpunkt gültigen Corona-Regeln sind zu beachten und einzuhalten!
In der Sitzung wird über den Einwohnerantrag von drei Winser Bürger beraten und entschieden!
In 78 Unterschriftenlisten haben mehr als 1400 Bürger und Bürgerinnen mit ihrer Unterschrift den Einwohnerantrag unterstützt!
Die Reduzierung der Ortsräte in Meißendorf, Südwinsen, Walle, Wolthausen/Stedden, Thören/Bannetze soll revidiert und der ursprünglich gefasste Beschluss für den Kernort Winsen (Aller) einen Ortsrat einzusetzen, wird erneut beraten und soll entsprechend dem Einwohnerantrag umgesetzt werden.
Was wird gefordert?
Entsprechend dem Einwohnerantrag fordern die Unterzeichner/innen, dass
Winsen (Aller) 15 Mitglieder
Meißendorf 11 Mitglieder
Südwinsen 9 Mitglieder
Walle 9 Mitglieder
Wolthausen/Stedden 9 Mitglieder
Thören 9 Mitglieder
Bannetze 5 Mitglieder
Mit der offiziellen Abgabe liegt es nun an den Gemeinderatsmitgliedern den Einwohnerantrag sachlich zu diskutieren! Das Ziel "Vielfalt statt Einfalt" und die in der Presse sachlich vorgebrachten Darstellungen über die vielfältigen Tätigkeiten in den Ortsräten, läßt keinen Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Einwohnerantrages.
Die Antragsteller können nun mit Zuversicht dem Entscheid des Gemeinderates entgegensehen. Denn, dieses Bürgervotum fordert nun jedes einzelne Gemeinderatsmitglied auf, sachbezogen und über parteipolitische Richtungen hinweg, die zukünftige Ausrichtung der Gemeinde zu überdenken.
Wir als UWG bedanken uns bei Timm Schlosser, Carola Riekenberg, Klaus Schünemann, bei den Helfern und Helferinnen für Ihr ehrenamtliches Engagement und bei der Winser Bevölkerung für diese großartige Unterstützung!
Danke!
Erweiterung der Grundschule Winsen (Aller)
Winsen (Aller), den 29.09.2020
An der Grundschule Am Amtshof haben sich die Schülerzahlen stetig erhöht. Um eine adäquate Beschulung zu gewährleisten wurde die GS bereits um einen Anbau erweitert. Mittlerweile ist eine Beschulung über die Vierzügigkeit hinaus Realität. Aufgrund der weiter gestiegenen Schülerzahlen ist das Potential an der GS erreicht, so dass seit geraumer Zeit eine nochmalige Erweiterung zur Diskussion steht. Die GfW - Gruppe (SPD, Grüne, CDW, FDP) um Bürgermeister Oelmann strebt für die GS Am Amtshof eine sechszügige Beschulung an und das ohne rechtliche Grundlagen!
In Planung ist eine Modernisierung und Erweiterung der GS AM Amtshof, die im Winser Gemeindehaushalt mit bis zu 3 Millionen EURO veranschlagt wird.
Entsprechend dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) § 6 Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrgangs unterrichtet. Gemäß der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) § 4 Größe der Schulen und von Teilen von Schulen gelten für GS folgende Anforderungen:
Rede von Horst Arndt (UWG) in der Ratssitzung vom 29.09.2020 zum Punkt 11 der Tagesordnung:
Sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
Die UWG-Fraktion muss feststellen, dass es der Verwaltung in den letzten Monaten nicht gelungen ist, eine Lösung für die notwendige Erweiterung der Grundschule vorzuschlagen, der die 6-Zügigkeit der Grundschule berücksichtigt und im Einklang mit geltendem Recht steht.
Ich denke es versteht sich von selbst, dass wir keinen Beschluss fassen dürfen, der Ausgaben für die Erweiterung der Grundschule in Höhe von rund 3 Millionen Euro ohne feste, gesicherte rechtliche Grundlage vorsieht.
Auch ein Vorratsbeschluss, so wie er heute evtl. vorgeschlagen wird, bringt uns keinen Schritt weiter. Wir dürfen auch mit einem solchen Beschluss keinen Euro ausgeben, solange keine Rechtssicherheit über jedwede Baumaßnahme für eine Erweiterung der Grundschule besteht.
Was nützt uns heute ein Vorratsbeschluss, der wahrscheinlich sogar bis zur nächsten Kommunalwahl unrealisiert im Raum stehen bleibt und danach neuen Ratsmitgliedern in ihrer neuen Aufgabe begegnet.
Es ist nicht zu erwarten, dass eine Genehmigung einer 6-zügigen Grundschule in den nächsten Monaten erteilt wird.
Die von mir vom Bürgermeister für alle Ratsmitglieder erbetene Kopie der „WhatsApp“ von Minister Tonne, die der Bürgermeister seinen Worten zufolge kurz vor der letzten Ratssitzung erhalten hat und in der quasi eine Ministererlaubnis für Winsen angekündigt wurde, wurde aus mir unerklärlichen Gründen leider nicht ausgehändigt. Transparenz sieht anders aus, Herr Bürgermeister.
Nein, auch ein solcher Vorratsbeschluss macht keinen Sinn. Für einen normalen Beschluss ist später noch immer Zeit!
Kurzum, das bedeutet:
Wir brauchen einfach jetzt rechtlich sichere Lösungen, die schnell zum Ziel führen, nämlich schnellstmöglich eine gute Beschulung der Grundschüler/innen sicherzustellen.
Die UWG-Fraktion lehnt einen Beschluss über einen Anbau, so wie er vorliegt ab, egal ob er als „normaler“ Beschluss oder als Vorratsbeschluss gefasst wird.
Es ist der Verwaltung auch nicht gelungen, bis heute eine Genehmigung der niedersächsischen Schulbehörde vorzulegen, dass die Grundschule in Winsen einen Schulversuch zu beginnen darf, der das Funktionieren einer 6-zügigen Grundschule nachweisen soll – es fehlt allein bis heute der Antrag!
Selbst wenn der Rat heute beschließt, eine solche Genehmigung zu beantragen, wird es noch Monate dauern, um eine solche Genehmigung zu erhalten – wenn überhaupt! – und es wird danach noch Jahre dauern, bis das Ergebnis dieses Schulversuchs feststeht. Und das Ergebnis kann sowohl positiv als auch negativ sein.
Diese Zeit des Abwartens haben wir aber nicht!
Wir sind es den Kindern und Eltern schuldig, so schnell wie möglich gute Lernbedingungen in der Grundschule zu schaffen.
Um aus diesem Stillstand herauszukommen und schnellstmöglich weiterzukommen stellt die UWG-Fraktion folgenden Antrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, bis zu den diesjährigen Haushalts-beratungen einen Entwurf vorzulegen, wie durch einen Anbau an die bestehende Grundschule eine zweite Grundschule nach geltendem Recht baulich, pädagogisch und organisatorisch realisiert werden kann, damit eine gute Beschulung in Winsen in 2 rechtlich getrennten Grundschulen am gleichen Standort nach geltendem Recht für alle Grundschüler sichergestellt werden kann.“
Herr Ratsvorsitzender, wir bitten, heute über diesen Antrag abstimmen zu lassen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Horst Arndt
Im weiteren Verlauf der Ratssitzung wurde der eingebrachte UWG – Antrag abgelehnt !
UWG unterstützt Bürgerbegehren
Die Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen (Aller) unterstützt das Begehren von drei Winser Bürgern, dass die Reduzierung der Ortsräte in Meißendorf, Südwinsen, Walle, Wolthausen/Stedden, Thören/Bannetze revidiert, die Ortsteile Thören und Bannetze jeweils einen eigenen Ortsrat erhalten und der bereits beschlossene Ortsrat für den Kernort Winsen umgesetzt wird.
Winsen (Aller), den 16.09.2020
Unterschriftenlisten zum Einwohnerantrag an
Herrn Bürgermeister Oelmann und
Herrn Fachbereichsleiter Burghardi übergeben
Sie haben es geschafft!
Mehr als 1400 Unterschriften wurden in kurzer Zeitspanne von den Winser Bürgern und Bürgerinnen geleistet, um den von Timm Schlosser, Carola Riekenberg und Klaus Schünemann gestarteten Einwohnerantrag zu unterstützen.
Viele helfende Hände trugen die initiierte Unterschriftensammlung, um den Einwohnerantrag unter dem Motto „Vielfalt statt Einfalt“ zum Erfolg zu führen. Beachtlich ist die sehr große Resonanz seitens der Winser Bürger und Bürgerinnen. Sie beweist, dass die Winser Bewohner die Gemeindepolitik überaus aufmerksam verfolgen. Und es zeigt, dass mehr als 1400 Bürger/innen gemeinsam für den Kernort Winsen, die Ortsteile und für den Erhalt der Vielfalt in den Ortsräten stehen. Dieses große Interesse und die positive Zustimmung haben es ermöglicht, dass innerhalb kurzer Zeit (auch unter Corona Bedingungen) mehr als 1400 Unterschriften abgegeben wurden.
Die Initiatoren haben mit diesem Einwohnerantrag (dem ersten in der Gemeinde Winsen) Geschichte geschrieben und einen wichtigen Schritt in Richtung zu mehr direkter Bürgerbeteiligung in der Winser Gemeindepolitik beigetragen.
Die Übergabe von 78 Unterschriftenlisten mit mehr als 1400 Unterschriften wurde am 15. September 2020, unter den Augen der örtlichen Presse, an Herrn Bürgermeister Oelmann und Herrn Fachbereichsleiter Burghardi vollzogen.
Was wird gefordert?
Entsprechend dem Einwohnerantrag fordern die Unterzeichner/innen, dass
Winsen (Aller) 15 Mitglieder
Meißendorf 11 Mitglieder
Südwinsen 9 Mitglieder
Walle 9 Mitglieder
Wolthausen/Stedden 9 Mitglieder
Thören 9 Mitglieder
Bannetze 5 Mitglieder
Mit der offiziellen Abgabe liegt es nun an den Gemeinderatsmitgliedern den Einwohnerantrag sachlich zu diskutieren! Das Ziel "Vielfalt statt Einfalt" und die in der Presse sachlich vorgebrachten Darstellungen über die vielfältigen Tätigkeiten in den Ortsräten, läßt keinen Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Einwohnerantrages.
Die Antragsteller können nun mit Zuversicht dem Entscheid des Gemeinderates entgegensehen. Denn, dieses Bürgervotum fordert nun jedes einzelne Gemeinderatsmitglied auf, sachbezogen und über parteipolitische Richtungen hinweg, die zukünftige Ausrichtung der Gemeinde zu überdenken.
Wir als UWG bedanken uns bei Timm Schlosser, Carola Riekenberg und Klaus Schünemann, bei den Helfern und Helferinnen für Ihr ehrenamtliches Engagement und bei der Winser Bevölkerung für diese großartige Unterstützung!
Danke!
UWG unterstützt Bürgerbegehren
Die Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen (Aller) unterstützt das Begehren von drei Winser Bürgern, dass die Reduzierung der Ortsräte in Meißendorf, Südwinsen, Walle, Wolthausen/Stedden, Thören/Bannetze revidiert, die Ortsteile Thören und Bannetze jeweils einen eigenen Ortsrat erhalten und der bereits beschlossene Ortsrat für den Kernort Winsen umgesetzt wird.
Zahlreiche Bürger und Bürgerinnen haben sich bereits durch Ihre Unterschrift zum Einwohnerantrag hinter das Begehren gestellt.
Bitte unterstützen Sie diesen Antrag.
Winser Bürger starten Einwohnerantrag
„Vielfalt statt Einfalt“ ist das Motto des Einwohnerantrages den Timm Schlosser, Carola Riekenberg und Klaus Schünemann in der Gemeinde Winsen (Aller) auf den Weg bringen. Ziel des Antrages ist es die Hauptsatzung der Gemeinde Winsen (Aller) vor der anstehenden Kommunalwahl 2021 wieder dahingehend zu verändern, dass die Arbeitsfähigkeit der Ortsräte erhalten bleibt.
Auch soll der Winser Kernort eine eigene Vertretung erhalten und das politische Ehrenamt gestärkt werden. Letztlich geht es aber im Besonderen um das gesellschaftliche und soziale Miteinander.
Was ist passiert? Die AFD-Fraktion hatte im Gemeinderat beantragt, dass die Ortsräte auf 5 Ortsratsmitglieder reduziert und in kleineren Ortsteilen Ortsvorsteher eingesetzt werden sollten. Die Ortsräte aus Meißendorf, Südwinsen, Walle, Wolthausen/Stedden, Thören/Bannetze und die Arbeitsgruppe Kernort Winsen haben diesen Antrag abgelehnt. Daraufhin hat die AFD-Fraktion ihren Antrag in öffentlicher Sitzung zurückgezogen.
Eine knappe Mehrheit aus SPD, CDW, Grünen und FDP hat sich über die Beratungsergebnisse der demokratisch gewählten Ortsräte hinweggesetzt und den Antrag der AFD-Fraktion in Teilen zu ihrem eigenen gemacht. Sämtliche Ortsräte werden ab der nächsten Wahlperiode auf nur noch 5 Mitglieder reduziert.
„Ich finde es bedauerlich was da in der letzten Sitzung des Rates der Gemeinde Winsen (Aller) passiert ist und bin nicht bereit diesen Ratsbeschluss einfach so hinzunehmen. Als parteiloser Ortsbürgermeister von Winsens größtem Ortsteil Südwinsen weiß ich, welchen wertvollen Beitrag breit aufgestellte Ortsräte leisten. Sie sind es die unsere Gesellschaft voran bringen und mitgestalten. Ich weiß, was auf dem Spiel steht“, sagt Timm Schlosser. „Mit nur noch 5 Ortsratmitgliedern ist diese Arbeit nicht zu leisten“ fügt Schlosser an.
Schlosser, Riekenberg und Schünemann stellen fest:
Die breit aufgestellten Ortsräte in unserer Gemeinde, legitimiert durch ihre Wahl, bilden nicht nur ein Spiegelbild der Bevölkerung ab, sie sind auch nur bei breiter Aufstellung ein Spiegelbild des repräsentativen Bürgerwillens und einer gelebten Demokratie.
Eine Reduzierung der Ortsräte und die Abschaffung des Gremiums für den Hauptort haben zur Folge, dass:
Und das sind nur einige Punkte die das Trio für Demokratie anführt.
In Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Ortsbürgermeistern und Ortsräten wurden hier zahlreiche Argumente genannt und viele Beispiele aufgeführt.
„Wir wollen erreichen, dass der Gemeinderat nochmalig zu diesem Thema berät und fordern Ortsräte mit folgenden Mitgliederzahlen:
Winsen (Aller) 15 Mitglieder
Meißendorf 11 Mitglieder
Südwinsen 9 Mitglieder
Walle 9 Mitglieder
Wolthausen/Stedden 9 Mitglieder
Thören 9 Mitglieder
Bannetze 5 Mitglieder
So die drei Antragsteller, die den Einwohnerantrag im Namen aller Unterzeichner gegenüber dem Gemeinderat vertreten.
Um einen Einwohnerantrag gem. §31 NKomVG einbringen zu können, werden nach Auskunft der Gemeindeverwaltung 544 Unterschriften von den Winser Bürgerinnen und Bürgern benötigt. Unterschreiben darf, wer 14 Jahre alt ist und seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Winsen (Aller) gemeldet ist.
„Hierfür suchen wir aktive Unterstützer, die bereit sind uns bei der Beibringung der Unterschriften zu helfen. Einwohneranträge können bei uns abgeholt oder gleich direkt unterschrieben werden. Nehmen sie Kontakt zu uns auf und unterstützen Sie unseren Einwohnerantrag für Vielfalt statt Einfalt, für Basisdemokratie und sozialem Zusammenhalt, für eine noch bessere Zukunftsgemeinde Winsen (Aller).“
Die Unterzeichner dieses Antrages benennen gem. § 31 NKomVG (2) folgende Person/Personen, die in Folge berechtigt sind die antragstellenden Personen zu vertreten:
Herr Timm Schlosser
Email: Timm.schlosser@t-online.de
Frau Carola Riekenberg
Email: niefrau@web.de
Herr Klaus A. F. Schünemann
Email: schuenemann.winsenaller@web.de
Die Cellesche Zeitung berichtete am 30.08.2020 in einem Artikel über den Einwohnerantrag drei Winser Bürger.
Drei Bürger wollen Winser Ratsbeschluss kippen.
Die Cellesche Zeitung berichtete am 27.08.2020 in einem Artikel über die Arbeit der Ortsräte.
Hier wird im Celler Westkreis angepackt.
UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT WINSEN (ALLER)
Winsen (Aller), den 31.07.2020
Sehr geehrter Herr Wilhelm Claus Köhler,
gern bezieht die UWG Stellung zu Ihrem offenen Brief vom 27.07.2020
A. Es ist Ihr gutes Recht, welches wir Ihnen auch zugestehen, dass Sie Ihre ureigenen Definitionen für die Aufgaben eines Ortsbürgermeisters und nicht zu vergessen für die Verantwortung eines Gemeinderatsmitgliedes Ihrem Politikverständnis zugrunde legen.
Es gibt jedoch wichtige Zusammenhänge zwischen einem Votum im Ortsrat und der Abstimmung im Gemeinderat von Winsen (Aller) am 15.07.2020 - der schließlich zur Verkleinerung der Ortsräte auf nur noch 5 Mitglieder und zur gänzlichen Abschaffung des Ortsrates für den Kernort geführt hat. Diese möchten wir nachfolgend gern für Sie zu Ihrem Verständnis erläutern.
In allen Ortsteilen der Gemeinde Winsen (Aller) wurde in den Ortsratssitzungen der Antrag der AfD behandelt mit dem Inhalt: Begrenzung der Anzahl der Ortsratsmitglieder auf maximal 5 und Prüfung, in welchen Ortsteilen der Ortsrat durch einen Ortsvorsteher ersetzt werden kann. So auch in Meißendorf am 24.06.2020.
B. In Ihrem offenen Brief vom 27.07.2020 stellen Sie die These auf: „Die UWG Winsen hat ein Problem, demokratisch gefasste Mehrheitsentscheidungen des Rates zu akzeptieren, was aber nicht erst seit gestern der Fall ist.“
Das ist nicht korrekt. Natürlich akzeptieren wir Ratsentscheidungen. Aber die UWG verzichtet nicht auf ihr Recht, die Verantwortlichen für völlig falsche Mehrheitsentscheidungen des Gemeinderates auch nach einer erfolgten Abstimmung zu benennen, wie zum Beispiel die GfW-Gruppe (SPD, Grüne, FDP, CDW), die den Abriss der alten Hauptschule für einen ALDI-Neubau im Ortskern von Winsen zu verantworten hat, der von der überwiegenden Anzahl der Winsener Bürgerinnen und Bürger nicht gewollt ist.
Ihnen scheint nicht bewusst zu sein, dass das demokratische Prinzip der Mitbestimmung, gemeint ist das Votum der überwiegenden Mehrheit der Ortsräte, von Ihnen nicht toleriert wurde.
C. Zu guter Letzt stellen Sie eine weitere These auf: „Wie Demokratie mit Füßen getreten werden kann, hat übrigens ihr UWG-Spitzenkandidat unter Beweis gestellt. Bei der Kommunalwahl 2011 hat er sich zur Wahl für den Gemeinderat aufstellen lassen, ein riesiges Bürgervotum dafür bei der Wahl erhalten und dann die Annahme des durch die Bürger gewollten Mandats kurzerhand abgelehnt. Dies würde ich als undemokratisch bezeichnen, denn hier wurde der Bürgerwille missachtet.“
Hierzu stellen wir fest, dass der UWG-Kandidat Herr Dr. Hoppenstedt am 09. November 2011 eine Pressemitteilung mit nachvollziehbaren Gründen, den Gemeinderatssitz nicht zu bekleiden, dargelegt hat. Scheinbar sind Sie nicht Willens diese sehr persönliche Entscheidung zu akzeptieren. Diese Entscheidung ist auch nicht vergleichbar mit Ihrem Fehlverhalten bei der Abstimmung über die Anzahl der Ortsratssitze, denn es gab einen Nachrücker für Dr. Hoppenstedt im Gemeinderat, sodass die Stimmen für ihn sehr wohl im Rat zur Geltung kamen.
D. Interessanterweise offenbaren Sie bei sich, Herr Köhler, mit Ihrem Statement „Das Wesentliche in einer Demokratie ist, dass man auch andere Meinungen tolerieren kann. Ebenso wesentlich ist es, dass man sie nicht teilen muss, ohne dem Anderen gleich mangelndes Demokratieverständnis vorzuwerfen“ ein gestörtes Verhältnis zu demokratischen Entscheidungen.
Waren Sie es nicht, der die CDU verlassen hat (!), weil Sie 2018 nicht als Bürgermeisterkandidat aufgestellt wurden? Wie ist es um Ihr Demokratieverständnis bestellt, wenn die Mehrheit einer Partei einen anderen Kandidaten favorisiert? Ihre Toleranz scheint sich in sehr „eigenen“ Grenzen zu bewegen!
Winsen (Aller), den 24.07.2020
CZ - Leserbrief zu:
Winsen streitet weiter über seine Ortsräte
Die AfD-Fraktion beantragte die Änderung des § 4 (Ortschaften, Ortsräte) der Hauptsatzung der Gemeinde Winsen (Aller) dahingehend, dass die Anzahl der Ortsratsmitglieder für alle Ortschaften, auf höchstens fünf Mitglieder begrenzt wird.
Der o. a. Antrag war Auslöser dieser unglückseligen Entscheidung zur Reduzierung der Ortsräte und dem Kernort Winsen keinen eigenen Ortsrat zuzugestehen.
Das die GFW-Gruppe aus SPD, CDW, Grüne, FDP, Einzelmandat P. Köhler sich diesen Antrag zu Eigen machten und somit die Basisdemokratie schwächen, scheint insbesondere Frau Boy (SPD) und Herrn Randolph (CDW) nicht bewusst zu sein.
Ist es in diesen Zeiten nicht wichtiger die Bürger und Bürgerinnen für die Kommunalpolitik zu gewinnen? Davon weit entfernt ist der GFW-Denkansatz die Ortsräte ganz abzuschaffen und durch Ortsvorsteher/innen zu ersetzen. Ein Ortsvorsteher/in müsste sich direkt an jeden Bürger/jede Bürgerin wenden, um ein ausgewogenes Gesamtbild zu den verschiedensten Themen zu erhalten. Ein Arbeitsaufwand den ein Ortsvorsteher/in nicht erbringen kann und ergo dazu führt eigene oder gesteuerte (politische) Interessen zu vertreten. Und wenn die GFW für die Abschaffung der Ortsräte ist, müssten dann nicht konsequenter Weise auch die „kostenverursachenden“ Beisitzer der Vereine, Verbände etc. abgeschafft werden?
Gemäß § 93 NKomVG vertritt der Ortsrat die Interessen der Ortschaft und fördert die positive Entwicklung innerhalb der Gemeinde. In zwölf Punkten wird den Ortsräten direkte Mitbestimmung ermöglicht. Aber selbst die empfehlende Wirkung ist für die Gestaltung eines Ortsteils sehr wichtig, denn die Gemeindeverwaltung wird in den Ortsteilen keine Bürgertage abhalten, um die für die weitere Entwicklung der Ortschaften notwendigen ortsspezifischen Verhältnisse zu berücksichtigen! Ergo wird der Gemeinderat letztlich ohne fundiertes Hintergrundwissen Entscheidungen treffen (müssen).
Zu befürchten ist, dass das Miteinander und die sozialen Strukturen zerstört werden, denn wer übernimmt die Verantwortung, die Initiativen und die Organisation für Veranstaltungen in den Ortschaften? Der Ortsvorsteher? Frau Boy und Ihre Gruppe merken an, dass die Gemeinde Einsparungen in Höhe von 12.000 € erzielen würde. Mit keinem Wort wird erwähnt, in welchem Umfang die aktiven Ortsräte durch wohlüberlegte und gezielte Entscheidungen die Gemeindekasse entlasten. Denn durch Ihre direkten Vor-Ort-Entscheidungen werden die Gelder der Gemeindekasse effizienter eingesetzt. Und wenn Frau Boy (SPD) die Ortsräte als Kostenfaktor betrachtet, dann wäre es sinnvoller den Ortsräten ein Mehr an direkten Entscheidungsmöglichkeiten zu übertragen, als nur die (überwiegend) empfehlenden Mitwirkungsmöglichkeiten. Aber so viel demokratisches Grundverständnis bringt die GFW dann doch nicht auf!
Klaus Schünemann
Winsen
UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT WINSEN (ALLER)
Winsen (Aller), den 24.07.2020
Herrn Ortsbürgermeister
Wilhelm Claus Köhler
Ortsteil Meißendorf
OFFENER BRIEF
Rücktrittsforderung
Sehr geehrter Herr Köhler,
die Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen (Aller), kurz: UWG fordert sie hiermit zum Rücktritt vom Amt als Ortsbürgermeister in Meißendorf auf.
Als Ortsbürgermeister von Meißendorf haben Sie in der Gemeinderatssitzung am 15.07.2020 dafür gestimmt, mit Wirkung der nächsten Kommunalwahl 2021 den Ortsrat Meißendorf von derzeit 11 Mitgliedern auf nur noch 5 Mitglieder zu reduzieren.
Als Ortsbürgermeister werfen Sie sozusagen 6 Mitglieder aus dem Ortsrat!
Sie haben Ihrem 11-köpfigen Ortsrat gegenüber ein Misstrauen ausgesprochen, das nicht größer hätte sein können! Von 11 auf 5! Das ist eines amtierenden Ortsbürgermeisters nicht würdig! Das haben die Meißendorfer Ortsratsmitglieder beileibe nicht verdient!
Es ist Ihnen offenbar lästig, sich mit den Ansichten und Wünschen von den anderen 10 Ortsratsmitgliedern auseinander setzen zu müssen. Nach dem Motto: mit nur noch 4 weiteren Mitgliedern außer mir geht’s einfacher!
Die UWG ist da ganz klar und sagt: Nein, so nicht Herr Köhler!
Sie haben eine besondere politische Verantwortung als Ortsbürgermeister, für eine Demokratie einzustehen, die ganz wesentlich auf einer Einbeziehung und Rücksichtnahme von verschiedenartigen Meinungen beruht. Diese Verantwortung haben Sie gerade eben mit Füßen getreten. Es wäre Ihre Aufgabe als Demokrat gewesen, sich mit Beginn der Debatte über die Anzahl der Ortsratsmitglieder für die Beibehaltung eines möglichst großen Ortsrates einzusetzen.
Bei einer solchen Entscheidung sind Verantwortungsgefühl und Weitsicht gefordert und ein Denken unabhängig von derzeit handelnden Personen und Mehrheiten. Beides lassen Sie leider komplett vermissen! Ein massiver Vertrauensbruch!
Sie haben mit Ihrem Votum im Gemeinderat nicht nur dem Meißendorfer Ortsrat einen schlechten Dienst erwiesen, sondern das Amt des Ortsbürgermeisters massiv beschädigt!
Bitte treten Sie unverzüglich zurück!
Horst Arndt
1. Vorsitzender Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen (Aller)
UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT WINSEN (ALLER)
Winsen (Aller), den 15.07.2020
Kleinere Ortsräte in den Ortsteilen und kein Ortsrat im Kernort Winsen (Aller)!
Gruppe „Gemeinsam für Winsen“ halbiert die Anzahl der Ortsräte in Winsen (Aller)
In der Ratssitzung am 15.07.2020 hat die GfW-Gruppe die Anzahl der Ortsräte für die nächste Kommunalwahl gegen den Widerstand auch der UWG halbiert.
In namentlicher Abstimmung hat die überwältigende Mehrheit der SPD, die Grünen, B.Harding und P.-M.Köhler die Mitwirkungsrechte der Bürger/innen in den Ortteilen halbiert und dabei den Ortsrat für den Kernort Winsen ganz abgeschafft.
Für die UWG hat Horst Arndt mit folgender Rede (zu Top 19 der Ratssitzung am 15.07.2020) die Ratsherren aufgefordert, die derzeit gültige Regelung beizubehalten.
Nachrichtlich: Anzahl der Ortsratsmitglieder:
Von der GfW entschieden:
Heutige Rechtslage nach nächster
Rechtslage Kommunalwahl 2021
Meißendorf 11 5
Südwinsen 11 5
Thören/Bannetze 9 5
Walle 9 5
Wolthausen/Stedden 9 5
Kernort Winsen 15 0
Rede von Horst Arndt
Fraktionsvorsitzender Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen (Aller)
Eine Bemerkung vorweg, die uns alle aufhorchen lassen sollte:
Der vorliegende Änderungsantrag stammt von der AfD, einer Partei, die sich die Zerstörung unserer offenen, pluralistischen Gesellschaft zum Ziel gesetzt hat und unsere Demokratie in der jetzigen Form zerstören will.
Genau in diese Richtung zielt auch der Antrag der AfD in Winsen: es geht ihr um die Reduzierung von demokratischen Rechten auf der Ebene der Ortsräte und um deren Aufweichung!
Die UWG appelliert an Sie alle: aufgepasst! Seien Sie sich Ihrer Verantwortung für unsere bestehende demokratische Ordnung bewusst.
Es geht heute nicht um eine Momentaufnahme in den Ortsräten, sondern wir entscheiden über die langfristig angelegte demokratische Mitwirkungsstruktur in unserem Heimatort.
Richten Sie den Blick nicht auf die heute agierenden Mitglieder in den Ortsräten, sondern denken Sie langfristig und unabhängig von Personen!
Zur Reduzierung der Mitglieder der Ortsräte:
Seit Jahren besteht die Möglichkeit, dass Bürger in die Ortsräte gewählt werden, die nicht den großen Parteien oder Gruppen angehören. Jeder Bürger kann sich wählen lassen und hat bei der heutigen Sitzanzahl gute Chancen, auch im Vergleich zu den großen Parteien oder Gruppen gewählt zu werden und Mitspracherechte im Ortsrat zu bekommen.
Das wird bei Ortsräten mit nur noch 5 Mitgliedern nicht mehr möglich sein. Der heute in der Hauptsatzung enthaltene Minderheitenschutz wird abgeschafft. Die UWG Fraktion ist gegen eine solche Abschaffung.
Zum Kernort Winsen (Aller):
ein Ortsrat für den Kernort wurde am 13.12.2017 vom Rat beschlossen und soll jetzt offensichtlich von der Gruppe „Gemeinsam für Winsen (Aller)“ abgeschafft werden. Dabei ist die zur Zeit testweise gebildete Arbeitsgruppe heute sozusagen zwangsweise nur mit Ratsmitgliedern des Kernortes besetzt. Eine Wahl zum Ortsrat im Kernort, zu dem sich viele Personen aufstellen lassen können, die gar kein Ratsmitglied sein wollen, hat noch nie stattgefunden.
Ohne die Erfahrungen aus einer ersten unabhängigen Wahl kann ein zukünftiger Ortsrat im Kernort nicht beurteilt werden. Wir waren beim Beschluss zum Ortsrat im Kernort auf dem richtigen Weg: lassen Sie uns den doch jetzt erst einmal zu Ende gehen und dann mit den Erfahrungen in den nächsten Jahren darüber urteilen.
Zu Ortsvorsteher/in:
Ortsvorsteher/in werden vom Rat gewählt auf Vorschlag der Wählergruppe, deren Mitglieder der Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat.
An einem Beispiel kann man gleich erkennen, dass damit die Demokratie, nämlich besonders Minderheitenrechte, mit Füssen getreten wird:
Wenn 5 Gruppen antreten und 4 Gruppen jeweils 19 % erreichen, also insgesamt 76 %, dann bestimmt sozusagen die 5. Gruppe mit 24 % der Wählerstimmen alles und die anderen 76 % haben in keinem demokratischen Gremium mehr irgendwelche Rechte. Der Herrschaft eines Einzelnen, des Ortsvorstehers/in, sind damit Tür und Tor geöffnet.
Eine solche Situation wird von der UWG kategorisch abgelehnt.
Zudem wird die UWG-Fraktion die vorausgegangenen Empfehlungen der betroffenen Ortsräte für die Beibehaltung der derzeit gültigen Rechtslage, die mit großer Mehrheit in den einzelnen Ortsratssitzungen getroffen wurden, nicht ignorieren, sondern respektieren.
Weiterhin ist wichtig zu erwähnen: im NKomVG wird in § 94 Absatz 1 Satz 3 formuliert:
„Auf Verlangen des Ortsrates hat der Bürgermeister für die Ortschaft eine Einwohnerversammlung durchzuführen“.
Das heißt: in Ortsvorsteher darf das nicht verlangen. Es ist nicht zu verstehen, wenn bestehende Ortsräte auf dieses demokratisch verbriefte Recht durch ihre Abschaffung und den Ersatz durch einen Ortsvorsteher/in verzichten.
Also werte Mitglieder der Ortsräte: stimmt bitte dagegen.
Willi Brandt hat 1969 in seiner ersten Regierungserklärung gesagt, ich zitiere:
„In den 70er-Jahren werden wir aber in diesem Lande nur so viel Ordnung haben, wie wir an Mitverantwortung ermutigen. Solche demokratische Ordnung braucht außerordentliche Geduld im Zuhören und außerordentliche Anstrengung, sich gegenseitig zu verstehen. Wir wollen mehr Demokratie wagen.“
Werte Ratsmitglieder, inhalieren Sie diese Worte einmal ganz tief.
Die Projektion in die jetzige Zeit dieser heute mehr denn je gültigen Worte verlangt unserer Meinung nach die Beibehaltung unserer jetzigen Hauptsatzung so, wie sie jetzt ist.
Wir möchten Sie alle bitten, in diesem Sinne abzustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Horst Arndt
Fraktionsvorsitzender Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen (Aller)
UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT WINSEN (ALLER)
Winsen (Aller), den 03.06.2020
Antrag auf Abschaffung des HÖHENFEUERWERKS zum Gemeinde-, Schützen- und Volksfest in der Gemeinde Winsen (Aller)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT WINSEN (ALLER) (nachfolgend „UWG“) stellt folgenden Antrag:
Die Fraktion der UWG im Rat der Gemeinde Winsen (Aller) beantragt, das Höhenfeuerwerk anlässlich des jährlich stattfindenden Gemeinde-, Schützen- und Volksfestes mit sofortiger Wirkung abzuschaffen.
Als Ersatz soll die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Winsen (Aller) die Durchführung einer LICHT-LASER-SHOW für zukünftige Gemeinde-, Schützen- und Volksfeste prüfen und dessen Durchführung in einer Machbarkeitsstudie (Organisation, Kosten, etc.) aufzeigen. Dabei soll dem Rat der Gemeinde Winsen (Aller) ein auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmtes Konzept einer LICHT-LASER-SHOW als Alternative zur Beschlussfassung vorgestellt werden.
Begründung
Höhenfeuerwerke sind nicht mehr zeitgemäß. Sie sind gesundheitsgefährdend, umweltschädigend und klimaschädlich.
Obwohl schön anzusehen überwiegen die negativen Folgen.
Das Umweltbundesamt stellt fest, dass ein Feuerwerk viele negative Auswirkungen hat: zum Beispiel der Eintrag von Plastik in die Umwelt, verängstigte Haustiere, ökologische Schäden, die Störung von Wildtieren und vor allen Dingen auch gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Mensch und Tier.
Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes werden durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jährlich allein zu Silvester rund 4.500 Tonnen Feinstaub (PM10) frei gesetzt. Diese Menge entspricht etwa 25 % der jährlich durch Holzfeuerungen und rund 15,5 % der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge sowie ca. 2 % der insgesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland.
Feinstaub sind winzige, für das menschliche Auge unsichtbare Schmutzpartikel in der Luft, die unter anderem durch Verbrennungsprozesse entstehen. Die Partikel können sich in der Lunge festsetzen, und in den Blutkreislauf vordringen. Sie können zu Entzündungen der Atemwege führen sowie Thrombosen oder Herz- und Kreislauferkrankungen hervorrufen. Asthmatiker sind besonders gefährdet.
Wie schnell die Feinstaubbelastung abklingt hängt vor allem von den Wetterverhältnissen ab. Bei windschwachen Wettersituationen mit eingeschränktem vertikalem Luftaustausch verbleiben die Schadstoffe über viele Stunden in der Luft und reichern sich in den unteren Atmosphärenschichten an.
Da das Einatmen von Feinstaub die menschliche Gesundheit stark gefährdet, sollte alles unternommen werden, die Feinstaubbelastung zu verringern.
Es ist an der Zeit, auch durch kleine Schritte wie die Nicht-Durchführung des Höhenfeuerwerks beim Gemeinde-, Schützen- und Volksfest in Winsen (Aller) zur Verbesserung der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen beizutragen. Die Entscheidung dafür sollte uns leichtfallen, da eine Alternative durch eine LICHT-LASER-Show zur Verfügung steht.
Aufgrund dieser Möglichkeit möchten wir als UWG zusammen mit der Verwaltung und dem Rat der Gemeinde Winsen (Aller) die fortschrittlichen Chancen nutzen und im Sinne des Klimawandels aktiv zu werden.
Lassen Sie uns einen weiteren Schritt in Richtung umweltbewusste Zukunftsgemeinde gehen.
Der Antrag soll zunächst zur Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus und den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss verwiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Arndt
Fraktionsvorsitzender
UWG - Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen (Aller)
UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT WINSEN (ALLER)
Winsen (Aller), den 28.03.2020
Ortsansässige Unternehmen unterstützen
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
die Corona-Pandemie betrifft uns alle! Nach den von Bund und Land eingeleiteten Maßnahmen mussten viele Gewerbetreibende Ihre Geschäfte schließen.
Wir haben es in der Hand, dass uns die Winser Geschäftswelt auch nach der Krise erhalten bleibt.
Unterstützen Sie unsere ortsansässigen Unternehmen, indem Sie weiterhin die angebotenen Leistungen nutzen.
Über den LINK Winser Netzwerk erhalten Sie nähere Informationen.
Ihre
UNABHÄNGIGE Wählergemeinschaft Winsen (Aller)
UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT WINSEN (ALLER)
Winsen (Aller), den 23.03.2020
Informationen zum Coronavirus
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
in den sozialen Medien und im Internet kursieren verschiedenste Gerüchte, z. Bsp. über angebliche Schnelltests, generelle Fake News .... zum Coronavirus!
Wir möchten Ihnen hiermit seriöse Informationen und Verhaltensempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus zukommen lassen.
Seriöse Informationen erhalten Sie auf den folgenden Web-Sites:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de
Robert Koch Institut www.rki.de
NDR Corona Ticker www.ndr.de
Bundesland Niedersachsen www.niedersachsen.de/Coronavirus
Landkreis Celle www.landkreis-celle.de
Ihre
UNABHÄNGIGE Wählergemeinschaft Winsen (Aller)
UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT WINSEN (ALLER)
Winsen (Aller), den 15.02.2020
Mitgliederversammlung
Einladung zur 34. Mitgliederversammlung der Unabhängigen Wählergemeinschaft Winsen (Aller) am Montag, den 09.03.2020 um 19:00 Uhr im Hotel-Restaurant Stadt Bremen, Neuwinsener Str. 9, 29308 Winsen (Aller).
Die UWG lädt ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Tagesordnung
4. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 14.10.2019
5. Bericht des Vorstands
6. Aussprache über den Bericht des Vorstands
7. Bericht der Kassenwartin
8. Bericht der Kassenprüfer und Antrag auf Entlastung des Vorstands
9. Wahlen zum Vorstand
a. Vorsitzende/r
b. stellvertretende/r Vorsitzende/r
c. Schatzmeister/in
d. Schriftführer/in
e. Pressesprecher/in
f. Medienwart/in
11. Wahl eines/r Kassenprüfers/in
12. Bericht aus der Ratsarbeit
13. Bericht aus der Kreistagsarbeit
14. Verschiedenes
15. Termine
16. Schließen der Sitzung
Um zahlreiche Beteiligung wird gebeten.
Horst Arndt
1. Vorsitzender Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen (Aller)
Homepage: www.uwg-winsen.de
UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT WINSEN (ALLER)
Winsen (Aller), den 13.12.2019
UNABHÄNGIGE für
gymnasiale Beschulung in Winsen (Aller)
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
wir die UNABHÄNGIGEN in Winsen setzen uns seit geraumer Zeit für eine gymnasiale Beschulung in Winsen ein.
Die nun parteiübergreifende Initiative des Gemeinderats setzt sich geschlossen dafür ein, dass in der Gemeinde ein neues Gymnasium eingerichtet wird.
Unterstützen Sie die ins Leben gerufene Aktion, um dem Landkreis und den Mitgliedern des Kreistages zu vermitteln, dass Sie diese Initiative unterstützen.
In den folgenden Winser Geschäften liegen Unterschriftenlisten aus, in die Sie sich eintragen können.
Zusätzlich können Sie auf der Seite openPetition diese Aktion auch online unterstützen.
https://www.openpetition.de/petition/online/gymnasium-fuer-den-westkreis-in-winsen-aller-giw
Ihre
UNABHÄNGIGE
Wählergemeinschaft
UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT WINSEN (ALLER)
Winsen (Aller), den 09.12.2019
in der Gemeinderatssitzung v. 09.12.2019
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit der heutigen Sitzung haben wir wiederum ein ereignisreiches Jahr abgeschlossen. Unser Zusammenkommen ist gleichermaßen Anlass, zurückzublicken und nach vorn zu schauen.
Zunächst zum Rückblick, in dem wir Lob und Tadel ausdrücken möchten.
Lobend möchten wir erwähnen, dass es Frau Schumann mit ihrem Team wiederum trotzt einiger Last-Minute Änderungen gut gelungen ist, uns einen detaillierten Haushalt 2020 mit vielen Erläuterungen vorzulegen.
Danke an Frau Schumann und ihr Team!
Lob auch dafür, dass in 2019 die digitale Welt im Rat Einzug gehalten hat! Ich selbst war skeptisch, ob mir die Arbeit mit dem IPAD gelingen würde, aber dank der Unterstützung von Frau Schumann, Herrn Isler und Herrn Bartz hat die Umstellung gut geklappt. Dank dafür an alle Beteiligten!
Lobend erwähnen möchten wir auch, dass die geplanten und seit 2017 aufgeschobenen Sanierungen der Straßen jetzt mit Macht angelaufen sind.
Die von der UWG initiierte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und die dafür ab 2018 vorgenommene Grundsteuer-B-Erhöhung von 160 Punkten oder rund 750.000 Euro pro Jahr wird jetzt endlich in den bereits sanierten Straßen für die Bürger sichtbar und auch nutzbar.
Aber leider müssen wir auch 4 negative Dinge ansprechen.
Dieses Gelände wäre ein idealer Standort für die vom Seniorenbeirat heute dringend gesuchte Fläche für den Seniorenbewegungspark mit Fitnessgeräten, der z.B. hinter dem Haesler-Gebäude aufgebaut werden könnte. Wir denken, dass jedem langsam klar wird, dass Winsen vor 2 Jahren die größte Chance zur Entwicklung des Ortskerns aus der Hand gegeben hat. - Schade - .
Die UWG fragt sich besorgt, warum insbesondere die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
unserem Antrag nicht zugestimmt hat.
Kommen wir nun zu den positiven Aspekten.
Der Haushalt 2020 enthält notwendige und oft auch schon überfällige Ausgaben und Investitionen in vielen Bereichen, die auch über das Jahr 2020 hinausgehen.
Die UWG ist der Meinung, dass die geplanten Einnahmen und Ausgaben notwendig sind für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung unseres Zusammenlebens in Winsen.
Dazu einige Einzelheiten.
Wir unterstützen ausdrücklich die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B für die Finanzierung der allgemeinen Aufgaben um 20 Punkte. Seit 2015 ist dieser Hebesatz in Höhe von 400 Punkten unverändert. Die Anhebung um 20 Punkte ist notwendig und vertretbar.
Daneben sind wir auch für die Beibehaltung der zweckgebundenen Grundsteuer B von 160 Punkten für die weggefallenen Straßenausbaubeiträge.
Wir unterstützen ebenso die Beibehaltung des seit vielen Jahren unveränderten Hebesatzes der Grundsteuer A von 470 Punkten, weil es viele kleinere landwirtschaftliche Betriebe in Winsen gibt, die nicht zur Agrarindustrie gehören, und für die eine Erhöhung dieser Steuer eine zusätzliche Bürde in Zeiten neuer Belastungen durch Umweltgesetzgebung und Klimawandel wäre. Die UWG möchte grundsätzlich alle kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in Winsen stärken.
Die Gewerbesteuererhöhung von 10 Punkten sehen wir als moderat und notwendig an. Wir befürchten dadurch keine negativen Einflüsse auf die Ansiedlung von Unternehmen im neuen Gewerbegebiet und stimmen dieser Erhöhung zu.
Die geplanten Aktivitäten im Haushalt 2020 sind zeitgerecht. Wir unterstützen die Kämmerin in ihrer Auffassung, dass es jetzt zu Zeiten von ungewöhnlich niedrigen Zinsen richtig ist, zu investieren und lang aufgeschobene Aufgaben zu erledigen, auch durch Kreditaufnahme.
Meine Damen und Herren,
die UWG ist als Fraktion gegen eine überwältigende Mehrheit im Jahr 2018 dafür eingetreten, nach Bekanntwerden der Raumnot in der Grundschule dort einen Erweiterungsbau für 2,1 Millionen Euro aufzuziehen, anstatt den Kindergarten Allerstraße für Grundschulzwecke zu nutzen.
Gleichzeitig waren wir fast die Einzigen, die das Konzept eines XXL-Kindergartens im Neubaugebiet Südwinsen strikt abgelehnt haben.
Heute haben die Verwaltung und die anderen Fraktionen eingesehen, dass Winsen um einen Erweiterungsbau der Grundschule nicht herumkommt. Dafür sind insgesamt über 2,6 Millionen Euro im Haushalt 2020 eingestellt.
Meine Damen und Herren, das bedeutet leider, dass wir heute nicht nur 500.000 Euro mehr bezahlen müssen, sondern auch, dass wir mindestens 1 Jahr verloren haben, in denen die Beschulung der Kinder unter erheblich erschwerten Bedingungen verläuft.
Von den zusätzlich anfallenden Mietkosten der mittlerweile aufgestellten 3 Container an der Grundschule möchten wir gar nicht reden.
Schade, dass Sie alle nicht auf die UWG gehört haben. Das wäre für Winsen gut gewesen!
Last but not least begrüßt die UWG, dass die Verwaltung und alle anderen Fraktionen auch von ihrem alten Plan einer XXL-Kita in Südwinsen abgerückt sind.
Unser Fazit:
Der Haushalt 2020 weist unserer Ansicht nach im Großen und Ganzen den richtigen Weg für Winsen in die Zukunft. Die Realisierung der Projekte bringt Winsen voran. Die Finanzierung ist tragbar. Die hohe Verschuldung soll 2022 bereits nennenswert um ca. 4 Millionen Euro sinken.
Hinsichtlich der Baumaßnahmen zur Grundschule und zu Kindergärten ist jetzt von der Verwaltung und der GfW-Gruppe eine Kehrtwende gemacht worden.
Es wird jetzt das umgesetzt, was die UWG-Fraktion schon 2018 und 2019 gefordert hat.
Damit sind zwei wesentliche Gründe für unsere damalige Ablehnung des Haushalts 2019 weggefallen.
Die UWG-Fraktion wird folgerichtig dem Haushalt 2020 zustimmen.
Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Horst Arndt
Fraktionsvorsitzender
Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen (Aller)
UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT WINSEN (ALLER)
Winsen (Aller), den 13.11.2019
An die
Eltern im Westkreis und an
die politisch Verantwortlichen im Landkreis Celle
Offener Brief zur Schullandschaft im Westkreis
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns an Sie, weil wir über die Pläne zur Schulversorgung im Westkreis ab der 5. Klasse und die dazu benötigten Finanzmittel außerordentlich besorgt sind. Wir bitten Sie, sich für unser nachfolgend skizziertes Konzept „Synergien schaffen – Kosten straffen“, das die Bedingungen für die Schüler*innen im Westkreis wesentlich verbessern und gleichzeitig den Kreishaushalt um zig-Millionen entlasten wird, auf allen Ebenen einzusetzen.
Wir halten den eingeschlagenen Plan des Landkreises Celle mit der Errichtung einer gymnasialen Außenstelle des HBG für die Klassen 5 bis 7 in Hambühren ab Schuljahrbeginn 2020/21 für den falschen Weg, da dieser im Westkreis teure und unnötige Doppelstrukturen aufbaut.
Es ist Fakt, dass die Schule im Allertal – Oberschule Winsen (Aller) (OBS) einen gymnasialen Zweig vom fünften bis zum zehnten Jahrgang ab dem Schuljahr 2020/2021 anbietet. Es wird also schon ab August 2020 ein gymnasiales Angebot ab Klasse 5 und dann im weiteren Verlauf bis zur zehnten Klasse mit Gymnasiallehrern im Westkreis geben.
Wir brauchen also keine Außenstelle des HBG in Hambühren von Klasse 5 bis 7, wie es der Landkreis gerade plant, denn es gibt das gleiche gymnasiale Angebot schon an der OBS in Winsen! Die Schüler*innen können dann sogar im gymnasialen Zweig in Winsen weitermachen bis zur Klasse 10, ohne wechseln zu müssen. Den Eltern wird eine wichtige, längerfristige, sichere Perspektive für die Ausbildung ihrer Kinder mit Gymnasiallehrern von Klasse 5 bis 10 gegeben.
Warum eine Parallelstruktur in Hambühren, nur 8 Kilometzer entfernt von Winsen, für die gleichen gymnasialen Klassen 5 bis 7 aufbauen? Das macht keinen Sinn.
Neu ist jetzt unsere Forderung zur Oberstufe: die Schüler*innen der OBS sollen danach ihr Abitur auch in Winsen ablegen können, und zwar in einer noch zu errichtenden Außenstelle eines Celler Gymnasiums in Winsen (Aller) für die Klassen 11 bis 13 in der Nähe der OBS.
Es wird den Schülern*innen dadurch die Möglichkeit gegeben, das Abitur durchgehend unverändert für ihr Schulleben ab Klasse 5 am Standort in Winsen (Aller) abzulegen.
Die Mit-Nutzung der neuen Turnhalle, der neuen Mensa, des neuen Schulparks und der neuen Bushaltestelle direkt neben der OBS ist möglich und erfordert keine teuren Neuinvestitionen des Landkreises Celle!
Nach unserer Einschätzung verfügt die OBS in Winsen noch über Kapazitäten für sicher 300 zusätzliche Schüler – dies ohne zusätzliche, große bauliche Maßnahmen.
Die Einrichtung einer Außenstelle eines Gymnasiums nur für die Oberstufe in Winsen bietet genügend Vorlaufzeit für den Landkreis, diese Struktur zu planen. Erst im August 2026 muss diese Außenstelle für Oberstufenschüler arbeiten.
Die teuren Investitionen in die derzeit geplante Außenstelle in Hambühren, die ab August 2020 fertig sein soll, können mit sofortiger Wirkung entfallen.
Der Landkreis muss kein neues Gymnasium im Westkreis für ca. 30 – 35 Millionen Euro bauen! Er spart durch unsere vorgeschlagene Lösung immens viel Geld, Ihre und unsere Steuergelder!
Wichtig ist uns auch, dass die heutige Struktur der Schülerbeförderung ab Klasse 5 zur OBS nach Winsen durch unsere Forderung erhalten bleibt und somit immense Kosten eines zusätzlichen Aufbaus von Busfahrten nach Hambühren für den Landkreis entfallen.
Dazu ein einfaches unbedingt zu vermeidendes Beispiel: zusätzliche Beförderung im August 2020: ein Schüler von Meißendorf und/oder Wieckenberg und/oder Oldau nach Hambühren in die 5. Klasse! Wir sagen nein zu dieser Planung des Landkreises Celle. Dieser Schüler kann in die bereits jetzt zur OBS nach Winsen fahrenden Busse einfach mit einsteigen und den gymnasialen Zweig besuchen!
P.S. auch die Sprachheilschule in Hambühren, zu der über 20 Busse fahren, müsste mit ihren guten Parkmöglichkeiten vor der Schule nicht umziehen, was weitere Millionen Euro einspart. Zudem würde der geplante Ankauf des Schulgebäudes der Altstädter Schule in Celle für ca. 17,5 Millionen Euro einfach entfallen.
Ein weiterer Aspekt ist bei unserem Vorschlag nicht zu vergessen: wenn in den nächsten Jahren das Niedersächsische Schulgesetz dergestalt verändert wird, dass auch Oberschulen eine Oberstufe haben dürfen, muss nicht einmal eine Außenstelle eines Gymnasiums in Winsen im Jahr 2026 eingerichtet werden, sondern die gymnasiale Oberstufe ab Klasse 11 wird dann in der Oberschule in Winsen automatisch entstehen.
Und: warum sollte diese rechtliche Möglichkeit in Niedersachsen nicht geschaffen werden? Starke Bestrebungen dazu laufen bereits! Auch für die IGS in Celle wird eine Oberstufe Klasse 11 bis Klasse 13 gefordert. Und was unterscheidet eigentlich eine IGS von einer Oberschule? Die UWG Winsen (Aller) steht hinter dieser politischen Forderung!
Eltern, Schüler und Lehrer im Westkreis wünschen sich schon heute eine eindeutige, klare und verlässliche Schulstruktur.
Das hier vorgeschlagene Konzept erlaubt dem schon heute extrem hoch verschuldeten Landkreis Celle ein Einsparpotential von ca. 50 Millionen Euro, ohne dabei auf schulische Qualität zu verzichten.
Wir denken: wahrlich gute Gründe, diese Vorschläge zu realisieren!
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 05143 – 8157.
Der Vorstand der Unabhängigen Wählergemeinschaft Winsen (Aller)
Horst Arndt Dr. Albrecht Hoppenstedt
Klaus A. F. Schünemann Annette Ahrens
CelleHeute Celler-Presse
UWG
mit neuem Logo
Winsen, den 23. Oktober 2019
Die Wählergemeinschaften (WG) im Landkreis wachsen zusammen
Die Wählergemeinschaften im Landkreis Celle vereinheitlichen ihre öffentliche Darstellung auf Kreisebene: Ab sofort heißt es in Kreistagsangelegenheiten und -anträgen, Plakaten und
sonstigen Veröffentlichungen nur noch einheitlich, schlicht, einfach und gut „WG“ – also Schluss mit „WGL“ oder „WG Landkreis“.
Insbesondere auch im Hinblick auf die Kreistagswahlen 2021 wollen sich die Wählergemeinschaften in Stadt und Landkreis bereits auf den ersten Blick deutlicher erkennbar für die Bürger im Landkreis Celle aufstellen.
Hierfür haben die im Arbeitskreis der Wählergemeinschaften des Landkreises Celle zusammengeschlossenen parteilosen Wählervereinigungen ein gemeinsames Konzept und einen gemeinsamen Namen entwickelt.
Künftig soll damit die gemeinsame „Marke WG“ in Stadt und Landkreis noch deutlicher positioniert werden. Der Vorsitzende des Arbeitskreises der Wählergemeinschaften im Landkreis Celle, Torsten Schoeps, und der Fraktionschef der WG-Kreistagsfraktion, Albrecht Hoppenstedt, stellten das neue, transparentere und damit bürgerfreundliche Konzept gemeinsam mit dem stellvertretenden Landrat Ulrich Kaiser sowie weiteren Vertretern der WG im Landkreis angeschlossenen Wählergemeinschaften im Celler Gasthof „Dackels Krohne“ vor.
Warum diese Veränderungen?
„Die Wählergemeinschaften des Landkreises Celle sind im Lauf der Jahre immer weiter zusammengewachsen“, erklärte Schoeps bei der Vorstellung. Dies zeige sich auf den ersten Blick bereits bei der Kreistagsarbeit oder am einheitlichen Auftreten des Arbeitskreises der Wählergemeinschaften des Landkreises Celle in der Öffentlichkeit.
Auch für die Wähler soll es durch einheitlichen Namen und einheitliches Logo nun einfacher werden: Sie sollen sich künftig besser und schneller orientieren können. Auf dem Kopf der Stimmzettel wird daher künftig nicht mehr „WG Landkreis“ sondern – schlicht und einfach – „WG“ zu lesen sein.
Viele Mitglieds-Wählergemeinschaften werden nun auch ihre Logos und Briefköpfe ändern - ohne dabei im Geringsten ihren eigenen Namen WG, UWG, NWG, UB, UL, UFO, oder gar ihre Eigenständigkeit vor Ort aufzugeben. Daher erscheint zusätzlich auch stets der Name der örtlichen Wählergemeinschaft.
CelleHeute CellerPresse
UWG beantragt:
Gedenkstein für gefallene Soldaten der
Bundeswehr
Winsen, den 12. Oktober 2019
Antrag Gedenkstein für gefallene Soldaten der Bundeswehr
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die UWG-Fraktion stellt folgenden Antrag:
1. Auf dem Friedhof im Kernort Winsen (Aller) soll ein Gedenkstein oder eine Gedenktafel oder Ähnliches als Erinnerungsstätte für Bundeswehrsoldaten und Zivilbeschäftigte, die im Dienst ihr Leben gelassen haben, errichtet werden.
2. Die Gestaltung eines solchen Denkmals soll in Abstimmung mit dem Deutschen Bundeswehrverband, dem Heimatverein Winsen (Aller) und den Denkmalschützern in Winsen (Aller) erfolgen. Wir können uns dazu auch einen öffentlichen Ideenwettbewerb vorstellen, bei denen sich Kunstschaffende mit ihren Vorstellungen und andere Interessierte einbringen können.
3. Die Gestaltung soll sich absetzen von Heldenverehrung und Kriegsverherrlichung.
4. Die Umsetzung und die Realisierung dieses Antrages soll möglichst bis zum 8. November 2020 erfolgen, damit eine Einweihung am Volkstrauertag am 15. 11.2020 , 3 Tage nach dem 65. Geburtstag der Bundeswehr, stattfinden kann. An diesem Volkstrauertag 2020 könnten dann auch, wenn gewünscht, erstmals Kränze zum Gedenken an dieser Stelle niedergelegt werden.
5. Den einzelnen anderen Ortsteilen von Winsen (Aller) steht es frei, ebenfalls einen solchen Wunsch zu realisieren.
Begründung:
In den letzten Jahren wird die Bundeswehr zu Einsätzen entsandt, bei denen seit Mai 1992 mehr als 100 Soldaten ums Leben kamen, davon auch über 20 Soldaten durch Selbsttötung im Auslandseinsatz.
Seit Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 verloren rund 3.200 militärische und zivile Angestellte der Bundeswehr infolge der Ausübung ihrer Dienstpflichten ihr Leben.
Bereits seit mehreren Jahren wird in den Ansprachen zum Volkstrauertag diesen Toten der Bundeswehr viel Platz eingeräumt, so auch in unserer Gemeinde von unserem Bürgermeister Herrn Oelmann.
Das Gedenken an diese für unsere freiheitliche Gesellschaft gestorbenen Menschen wird jedoch in Winsen (Aller) nur durch Worte in den Reden am Volkstrauertag ausgedrückt. Eine symbolische Geste einer Kranzniederlegung wie für die Erinnerung an die gefallenen Soldaten in den beiden Weltkriegen kann nicht stattfinden, da es einen Standort dafür nicht gibt.
Da keine Gedenktafel und kein Gedenkstein, ja kein Ort des Gedenkens an die Toten der Bundeswehr in Winsen existiert, fehlt auch die tagtägliche Möglichkeit, in Winsen an diese Toten erinnert zu werden.
Dieses soll in Winsen (Aller) durch die Schaffung eines Ortes des Erinnerns an die im Dienst gestorbenen Angehörigen der Bundeswehr geändert werden. Eine Gedenktafel oder ein Gedenkstein erinnert uns immer an diese Toten, nicht nur am Volkstrauertag.
Ob am Volkstrauertag ein Kranz an diesem Ort niedergelegt werden soll ist gesondert zu betrachten und sollte separat beraten werden. Als ersten wichtigen Schritt sehen wir nur die Errichtung eines solchen Gedenkortes an.
Es ist unserer Meinung nach an der Zeit und eigentlich bereits überfällig, dem Gedenken an die bei der Ausübung ihrer Dienstpflichten verstorbenen Angestellten der Bundeswehr eine wesentlich höhere Bedeutung zukommen zu lassen.
Zudem schaffen wir mit einem solchen Ehrenmal einen Ort für eine mögliche Andacht und für stilles Gedenken das ganze Jahr über, nicht nur am Volkstrauertag.
Wir beantragen, diesen Antrag zur weiteren Beratung schnellstmöglich an die Arbeitsgruppe Kernort Winsen (Aller), Arbeitsgruppe Gestaltung der Friedhöfe in Winsen sowie an den Kultur und Sportausschuss zu verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Arndt
Fraktionsvorsitzender UWG
WG Landkreis – Fraktion beantragt: Errichtung einer vollwertigen
Gymnasialstruktur im Westkreis
Sehr geehrter Herr Landrat,
die WG Landkreis – Fraktion beantragt, folgenden Antrag auf die nächste erreichbare Tagesordnung zu setzen:
Auf der Grundlage der gemeinsamen Schulstrukturentwicklung von Stadt und Landkreis Celle sowie des im Schulausschuss am 22.05.2019 abgelehnten Antrages der SPD-Fraktion, Einrichtung eines gymnasialen Oberstufe am Schulstandort Winsen (Aller), stellen wir unseren Antrag:
Entwicklung eines Konzeptes zur gemeinsamen Schulentwicklung und zum gemeinsamen Raumbedarf für Stadt- und Landkreis Celle sowie die Errichtung einer vollwertigen Gymnasialstruktur im Westkreis.
Alle politischen Gruppen im Kreistag sind überzeugt davon, dass der Westkreis mit seinen über 30000 Einwohnern ein gymnasiales Angebot mit gymnasialer Oberstufe erhält.
Die optimale Entscheidung für dieses Ziel ist nach unserer Überzeugung nur strategisch zu erreichen. Die gesamte Schulstruktur im Kreis Celle und in der Stadt Celle (Grundschulen, Fachschulen Förderschulen etc.) hat einen kalkulierbaren Raumbedarf. Gegenwärtig ist weder der Kreisverwaltung noch der Stadtverwaltung der Stadt Celle bekannt, welches Raumpotential aktuell für die Aufgabe „Schule“ vorhanden ist. Die Stadt Celle hat momentan ein Raumproblem im Bereich der Grundschulen. Der Landkreis Celle befasst sich mit der Förderschulstruktur sowie mit der zukünftigen Ausrichtung im gymnasialen Bereich.
Aus unserer Sicht kann eine optimale Raumnutzung der vorhandenen Gebäudeinfrastruktur beim Landkreis und bei der Stadt Celle nur erfolgen, wenn man in einem ersten Schritt das gesamte vorhandene Raumangebot gemeinsam offenlegt und Transparenz für den anderen schafft (z. B. auf Dezernenten-Ebene). In einem zweiten Schritt ist dann jeweils von der Stadt Celle (z. B. Grundschulstruktur) und vom Landkreis Celle für die vor uns liegenden schulischen Raumbedarfe ein Bedarfsplan für die nächsten 10 – 20 Jahre zu erstellen.
Dieses Ergebnis ist dann den politischen Gremien in der Stadt Celle und im Landkreis Celle zügig zu präsentieren. Da die Datenlage recht eindeutig ist – das Raumpotential ist bekannt – kann die potentielle Gebäudestruktur zügig erfasst werden. Wir erwarten hier ein zeitnahes Ergebnis, welches wegen der gebotenen Dringlichkeit in wenigen Monaten zu erstellen ist.
Nachdem in einem dritten Schritt der Politik im Stadtrat und im Kreistag das Ergebnis für das vorhandene Raumangebot durch die Verwaltungen vorgestellt wurde, können optimale Konzepte für eine Raumnutzung zwischen dem Landkreis Celle und der Stadt Celle entwickelt werden. Die daraus resultierenden Vorschläge der zukünftigen „gemeinsamen und trägerübergreifenden Raumnutzung“ beschreiben nach unserer Vorstellung einen verantwortlichen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen und einer optimalen Nutzung für alle schulischen Anforderungen.
Nachdem die zukünftige schulische Raumnutzung unter Berücksichtigung des gegenwärtig vorhanden Raumangebotes für die Stadt Celle und den Landkreis Celle geklärt ist, sollte In einem vierten Schritt die Standortentscheidung für ein Gymnasium im Westkreis getroffen werden. Wir halten die gegenwärtige Unterbringung der Sprachheilschule sowie die Unterbringung der Kreismedienstelle am Standort Hambühren durchaus für eine Dauerlösung.
Die Errichtung eines Gymnasiums im Westkreis verlangt nach unserer Überzeugung eine grundsätzliche Neuordnung im schulischen Gymnasialangebot. Eltern, Lehrer und Kinder erwarten zu Recht ein eindeutiges, klares und qualitativ hochwertiges Gymnasialangebot.
Diese Aufgabe soll auch nach wirtschaftlich verantwortlicher Maßgabe umgesetzt werden.
Wie können wir mit den vorhandenen Voraussetzungen und Möglichkeiten das beste Ergebnis für die Schüler im Westkreis erzielen?
Nach unserer Überzeugung sollte es im Westkreis kein Konkurrenzangebot zwischen dem bestehenden gymnasialen Angebot der „Oberschule Winsen“ und einem weiteren Gymnasium geben. Wir halten diese Option
für schädlich, da wir vor dem Hintergrund von Lehrermangel und Raummangel nun auch noch auf engstem Raum einen gymnasialen Wettbewerb für die Klassen 5 bis 10 einführen.
Wir schwächen beide Schulformen, wir schaffen zweimal ein gymnasiales Angebot der Klassen 5 bis 10 in unmittelbarer Nähe, wir behindern die erforderliche kritische Masse für den jeweiligen Gymnasial-Schultyp, Lehrer fahren von Schule zu Schule für Ihren Unterricht – dies verbraucht kostbare Zeit. Wir halten eine doppelte Infrastruktur vor.
Bei einer Standortwahl in Hambühren müssen wir den ÖPN-Verkehr doppelt finanzieren, eine komplett neu einzurichtende Buslinienstruktur kostet jährlich und dauerhaft zusätzliche Millionen. Bauliche Maßnahmen in Hambühren, deren Investitionshöhe wir bisher nicht kennen, wären sofort erforderlich.
Daher unser Vorschlag:
„Nach geltender Rechtslage ist die Anpassung des Schulbetriebs der gymnasialen Stufe der Oberschule Winsen (Aller) für die Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums am Standort der Oberschule möglich (Fläche und Raum sind dort vorhanden).
Eine Schließung des gymnasialen Zweiges in der Oberschule würde bedeuten, dass die an der Oberschule befindlichen Gymnasialschüler auslaufend bis einschließlich 10. Klasse weiter beschult werden.
Alle neuen 5ten Klassen im Westkreis werden dann ausschließlich am neu eingerichteten Gymnasium beschult. Die bisher für die 5ten Gymnasialklassen vorhandenen Schulräume können sofort und weiterhin für das neue Gymnasium genutzt werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen Lösungsweg können geschaffen werden.
Die gewünschte 4- Zügigkeit kann sicher erreicht werden. Der Standort Winsen bietet schon heute eine sehr gute Schulinfrastruktur: Busbahnhof, bestehende Buslinieninfrastruktur, Schwimmbad, Sportanlage, Turnhalle, Mensa, vorhandene Schulgebäude. Die ehemalige „Grundschule am Gildesweg“ (heute im Eigentum des Landkreises) ist als „ausbaufähige Schule“ errichtet worden und sie kann sofort ohne Schwierigkeiten baulich erweitert werden!!!
Die Menschen im Westkreis erwarten seit Jahrzehnten ein gymnasiales Angebot für Ihre Schüler bis zur 13.ten Klasse. Niemand wird es daher verstehen, wenn wir hier nach dieser langen Wartezeit plötzlich zwei gymnasiale Schulformen auf engstem Raum in Konkurrenz zueinander auf dem Weg bringen – dies ist doch finanzieller Irrsinn und pädagogisch nicht nachvollziehbar.
Im Übrigen ist die Unterhaltung und der Betrieb von zwei Schulformen (gymnasiale Stufe an der Oberschule und eigenständiges Gymnasium) deutlich teurer – unser Ziel muss
es doch sein, dass wir mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten das beste Ergebnis für unsere Kinder erreichen.
Wir bitten um die schnelle Behandlung der Inhalte dieses Antrages.
Die Errichtung eines Gymnasiums im Westkreis sollte einvernehmlich und in enger Abstimmung mit der Oberschule „Schule im Allertal“ entwickelt werden. In einen ersten Schritt sollte die Schulleitung der Oberschule Winsen (Aller) in das „Gymnasialkonzept Westkreis“ eingebunden werden. Die grundsätzliche Standortentscheidung für das Westkreisgymnasium sollte durch den Kreistag innerhalb der nächsten 12 Monate getroffen werden, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Torsten Schoeps
gez. Dr. Albrecht Hoppenstedt
(Fraktionsvorsitzender)
gez. Ulrich Kaiser
(Stv. Fraktionsvorsitzender)
Veröffentlicht am 16. September 2019 von WGLandkreis
DRINGLICHKEITSANTRAG abgelehnt!
Der von der Unabhängigen Wählergemeinschaft eingebrachte „Dringlichkeitsantrag zur Schulentwicklung der Oberschule im Allertal" und die damit verbundene Unterstützung auf Einführung einer Oberschule mit gymnasialer Oberstufe wurde abgelehnt!
Fragt sich: „Warum werden die hervorragenden Strukturen der Schule im Allertal nicht genutzt“! Bereits jetzt wird bis zum gymnasialen Zweig (bis Klasse 10) beschult und mit der erst kürzlich fertiggestellten Mensa, der im Bau befindlichen 3-Feld-Sporthalle, dem Busbahnhof und dem Sportpark mit ihren neuen Sportanlagen ist der Schulstandort Winsen für die Zukunft bestens aufgestellt.
Grundsätzlich ist die Politik gefordert Veränderungen im Interesse der Bürger/Innen herbeizuführen. Durch die Unterstützung durch den Gemeinderat Winsen und dem Kreistag Celle würden die Bestrebungen der Schüler/Innen, der Familien, des Elternrates, des Schulvorstands und der Lehrerschaft gestärkt.
Warum man sich im Gemeinderat Winsen nicht dafür einsetzt, dass die rot-schwarze Landesregierung in Hannover das Schulgesetz ändert, damit auch an Oberschulen das Abitur abgelegt werden kann, erschließt sich der UWG nicht!
Was wäre nötig, um an Oberschulen das Abitur zu erlangen?
Hierzu müsste der § 10 a Oberschule im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) geändert werden. Diese Gesetzesänderung würde es den Oberschulen erlauben, bis zur gymnasialen Oberstufe und damit bis zum Abitur zu beschulen.
Leider hat sich die Winser Gemeindepolitik gegen den Antrag der UWG positioniert und damit die Chance einer gymnasialen Oberstufe an der Oberschule im Allertal geschwächt!
Somit bleibt festzustellen:
Macht ein Gymnasium im Westkreis Sinn?
Das der Westkreis eine gymnasiale Beschulung benötigt, steht außer Frage. Fakt ist allerdings auch, dass der LK Celle mit 169 Millionen EURO hoch verschuldet ist, ein erneuter Finanzmittelbedarf des AKH im Raume steht und ein Gymnasiumneubau im Westkreis mit ca. 20 Millionen EURO zu Buche schlagen würde. Fakt ist auch, dass eine Stärkung der Oberschule im Allertal mit einem weitaus geringeren Finanzmittelbedarf umzusetzen wäre!
Dementsprechend wird sich der Celler Kreistag gegen ein Gymnasium in Winsen aussprechen (zu teuer) und für eine HBG-Außenstelle in Hambühren stimmen!
Mit der HBG-Außenstelle in Hambühren kann sich ein Gymnasium etablieren und – sollte es keine gesetzliche Änderung im NSchG geben – Tatsachen geschaffen werden, in deren Zuge in Winsen kein Gymnasium gebaut werden würde! Insofern bleibt ein Gymnasium und damit das Abitur in Winsen reines Wunschdenken.
Wir, die UWG Winsen (Aller), stellen uns solidarisch an die Seite der Schüler/Innen, der Familien, des Elternrates, des Schulvorstands und der Lehrerschaft. Die Schaffung einer leistungsfähigen Oberschule mit gymnasialer Oberstufe ist und bleibt das erklärte Ziel.
Einladung zur
33. Mitgliederversammlung
Einladung zur Mitgliederversammlung der Unabhängigen Wählergemeinschaft Winsen (Aller) am Montag, den 14. Oktober 2019 um 19.30 Uhr im Hotel-Restaurant Stadt Bremen, Neuwinsener Straße 9, 29308 Winsen (Aller).
Die UWG lädt ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung:
01. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
02. Feststellung der Beschlussfähigkeit
03. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Tagesordnung
04. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 08.04.2019
05. Bericht des Vorstands
06. Aussprache über den Bericht des Vorstands
07. Bericht der Kassenwartin
08. Bericht der Kassenprüfer
09. Bericht aus der Ratsarbeit
10. Bericht aus der Kreistagsarbeit
11. Termine
12. Verschiedenes
Um zahlreiche Beteiligung wird gebeten.
Horst Arndt
1. Vorsitzender Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen/Aller
Celleheute.de Celler-Presse.de
DRINGLICHKEITSANTRAG zur Schulentwicklung der Oberschule im Allertal
Einladung zum UWG-Dialog
Montag, den 03. Juni 2019
ab 18:00 Uhr
Hotel-Stadt Bremen, Neuwinsener Straße 9, 29308 Winsen
Die Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen (Aller) möchte den Bürgern und Bürgerinnen die Möglichkeit geben, mit uns über Ihre Anliegen sowie lokale, regionale und überregionale Themen zu diskutieren.
Was bewegt Sie?
Wo drückt der "Schuh"?
Wo besteht Handlungsbedarf?
Die Termine zum UWG-Dialog werden rechtzeitig auf unserer Website (www.uwg-winsen.de), in den Online-Medien, im Mitteilungsblatt und anderen Printmedien veröffentlicht.
Horst Arndt
1. Vorsitzender
Pressemitteilung vom 29.04.2019
Bürgermeister Oelmann kümmert sich nicht um Sorgen der Winser Bürger
Der Ratsherr Horst Arndt der UWG Winsen (Aller) hat Bürgermeister Oelmann am Freitag, den 26.04.2019 um 16.19 Uhr aufgefordert, eine Unbedenklich-keitsbescheinigung zur Umweltverträglichkeit des Einbaues von abgefrästem Straßenmaterial im offenen Wegebau auf Sandwegen vorzulegen.
Zuvor hatte die Kämmerin Anke Schumann die Ortsbürgermeister/in von Winsen am Donnerstag, den 25.04.2019 spätnachmittags darüber informiert, dass diverse Feldwege in Winsen durch abgefrästes Straßenmaterial ausgebessert werden sollen, welches bei der Reparatur der Landesstraße L-180 anfällt.
Grundsätzlich befürwortet die UWG die Ausbesserung von Wirtschaftswegen. Wenn diese Maßnahme jedoch mit abgefrästem Asphalt aus einer Deckschicht einer viel befahrenen Straße geschehen soll, die naturgemäß mit diversen giftigen Schadstoffen belastet ist, teilt die UWG die Sorge vieler Bürger um die Umwelt, und zwar solange, bis ein entsprechender amtlicher Unbedenklichkeitsnachweis vorliegt.
Der Bürgermeister konnte eine Bescheinigung auf Umweltverträglichkeit nicht beibringen, ein Nachweis liegt der Gemeindeverwaltung offensichtlich auch nicht vor. Er verliert auch kein Wort darüber, ob er bei der Genehmigung dieses Vorhabens die Problematik einer Schadstoffbelastung des Asphalts geprüft hat. Aufgrund seines Verhaltens ist dieses nicht anzunehmen.
BM Oelmann hat es gegenüber Horst Arndt auch abgelehnt, sich um einen Nachweis zu kümmern. Stattdessen stellte er es unserem Ratsmitglied in despektierlichem Ton frei, dieses selbst zu tun.
Die UWG sieht im Verhalten des Bürgermeisters ein mangelhaftes Verantwortungs-gefühl für die Umweltbelange in seiner Gemeinde. Er ist nicht in der Lage, die Besorgnis von Bürgern zu verstehen und ist nicht gewillt, zur Aufklärung der Situation sachlich beizutragen.
Da die Ausbesserungsarbeiten bereits heute beginnen sollen, sieht die UWG Gefahr im Verzuge und hat noch in der Nacht das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises eingeschaltet, um die Rechtmäßigkeit des Einbaus von verbrauchtem Asphalt zu prüfen und gegebenenfalls den Einbau zu verhindern.
Horst Arndt
Fraktionsvorsitzender Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen (Aller)
celleheute.de celler-presse.de
Einladung zur
32. Mitgliederversammlung
Einladung zur Mitgliederversammlung der Unabhängigen Wählergemeinschaft Winsen (Aller) am Montag, den 08. April 2019 um 19:00 Uhr im Hotel-Restaurant Stadt Bremen, Neuwinsener Straße 9, 29308 Winsen (Aller).
Die UWG lädt ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung:
01. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
02. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung
03. Feststellung der Tagesordnung
04. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 06.08.2018
05. Bericht des Vorstands
06. Aussprache über den Bericht des Vorstands
07. Kassenbericht der Schatzmeisterin
08. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands
09. Bericht aus der Ratsarbeit
10. Bericht aus der Kreistagsarbeit
11. Verschiedenes
12. Termine
13. Schließen der Sitzung
Der Vorstand bittet um zahlreiches Erscheinen.
Horst Arndt
1. Vorsitzender Unabhängige Wählergemeinschaft Winsen/Aller
ANTRAG "Konzept Grünflächen, Ruhezonen und Parkplätze"
Konzept Grünflächen, Ruhezonen und Parkplätze im Kernort
Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich ein langfristig ausgelegtes Gesamtkonzept (Lageplan) für Grünflächen, Ruhezonen und Parkplätze für die Ortsmitte* des Kernorts Winsen (Aller) zur Beratung vorzulegen.
Begründung:
Es wurden in jüngster Vergangenheit verschiedenste Bauvorhaben im Kernort Winsen (Aller) realisiert. Weitere Bauvorhaben befinden sich in der Planung bzw. bereits in der Beratungsphase. Das Parkplatzangebot in der Ortsmitte lässt bereits heute zu wünschen übrig.
Bei Betrachtung der Flächen im Kernort und der Berücksichtigung von Bauvorhaben wird deutlich, dass die Beibehaltung bzw. die Möglichkeit der Neuschaffung von Grünflächen und Ruhezonen mit jedem Bauvorhaben geringer geworden ist und wird.
Mit jedem Bauvorhaben im Kernort entfernt sich Winsen mehr vom einstmals angedachten Kurort mit ausgewiesenen Grünflächen und Ruhebänken. Aufgrund der Rechtslage wissen wir, dass Winsen nur noch schwerlich die Bezeichnung „Kurort“ erlangen kann - was für unsere Touristikziele hervorragend wäre.
Aber auch ohne dieses „Aushängeschild Kurort“ dürfen wir die Einrichtung von Grünflächen und Parkbänken nicht aus den Augen verlieren.
Denn viele Menschen sind deshalb nach Winsen gezogen, um in einem Ort mit vielen attraktiven Angeboten an Kindergärten und Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Apotheken und Sportmöglichkeiten in einem gesunden und ruhigen, beschaulichen Umfeld zu leben.
Eines ist klar: mit jeder Errichtung eines Gebäudes im Ortskern verliert die Gemeinde die Flexibilität, eine Grünfläche anzulegen. Jeder Neubau im Ortskern schließt dieses generationenlang aus.
Ein Zweites ist auch klar: die älteren Menschen werden zunehmend einen immer größeren Anteil der Bevölkerung ausmachen. Diesem Trend werden wir uns auch in Winsen nicht entziehen können.
Das erfordert, dass die politisch Verantwortlichen diese Entwicklung vermehrt ins Kalkül ziehen müssen und jede Baumaßnahme an den Bedürfnissen auch der Älteren messen müssen.
Aber wo ist unser „Kompass“ für die Entwicklung des Kernorts? Er fehlt.
Die Beratungen in den Gemeindegremien zu Bauvorhaben erfolgen immer nur mit einer Einzelfallbetrachtung des jeweiligen Projektes.
Bei diesen Einzelfallbetrachtungen wird nicht explizit untersucht, ob nach Fertigstellung des Baues die ganze Infrastruktur und Baustruktur von Winsen noch gut zusammenpassen und sich die Lebensqualität aller Einwohner, auch der älter Werdenden, dadurch erhöht oder vermindert.
Winsen ist weltmeisterlich im Bauen. Viel Bauen heißt aber noch lange nicht langfristig richtig zu gestalten!
Wir beantragen deshalb, einen „Kompass“ in Form eines langfristig ausgelegten Konzeptes aufzustellen für die Ortsmitte* des Kernorts Winsen (Aller) für Grünanlagen und Ruhezonen (mit Bänken), aber auch mit Parkplätzen. Dieses Konzept soll ab sofort Richtschnur sein bei der Beratung einzelner Bauvorhaben.
Wir möchten darum bitten, diesen Antrag zur weiteren Beratung schnellstmöglich an die Arbeitsgruppe Kernort Winsen (Aller), den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss und den Schul-, Sozial-, Jugend und Integrationsausschuss zu verweisen.
* = Südliche Grenze: Aller
Nördliche Grenze: Meißendorfer Str. /Alte Celler Heerstr.
Westliche Grenze: Meißendorfer Kirchweg / Allerstr. / Auf der Hude
Östliche Grenze: Alte Celler Heerstr. / Südlich über Wiese zur Aller
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